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Shop erstellen lassen oder selbst bauen? Was sich für Sie wirklich rechnet

6. Juni
3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 16. Okt.

Einen Onlineshop bauen kann heute fast jeder. Ein paar Klicks, ein Vorlage-Design, fertig. Die eigentliche Frage ist eine andere: Verkauft dieser Shop am Ende auch?

Genau hier entscheidet sich alles. Viele Shops sehen ordentlich aus und funktionieren technisch – und bleiben trotzdem leer. Besucher kommen, schauen, gehen. Nicht weil das Produkt schlecht ist, sondern weil der Shop sie nicht zum Kauf führt.

Selbst bauen oder bauen lassen?

Selbst bauen kostet wenig Geld – aber viel Zeit. Und das Ergebnis verkauft selten so, wie es könnte, weil die Erfahrung fehlt, worauf es bei Aufbau, Navigation und Produktseiten ankommt. Bauen lassen kostet Geld – dafür bekommen Sie eine Struktur, die von Anfang an auf den Kauf ausgerichtet ist. Diese Entscheidung trifft kaum jemand allein; oft sitzt die Partnerin oder das Team mit am Tisch. Beide Wege sind in Ordnung. Es kommt darauf an, was bei Ihnen knapper ist: Zeit oder Budget.

Was kostet es, einen Shop erstellen zu lassen?

Bei uns gibt es drei Stufen – je nachdem, wie weit Ihr Shop tragen soll:

Den Preis treibt nicht die Technik, sondern der Umfang: eigenes Design statt Standard-Vorlage, die Anzahl der Seiten, wie viel von Ihrer Marke sichtbar wird.

Erst prüfen, dann entscheiden

Sie haben schon einen Shop, der nur nicht läuft? Dann lohnt sich oft kein Neubau, sondern erst ein klarer Blick darauf, woran es hakt. Eine Shop-Analyse zeigt schwarz auf weiss, wo Ihr Shop Besucher auf dem Weg zum Kauf ausbremst – und ob ein Umbau schon reicht.

BAFA und RAV: Gibt es Förderung für den Onlineshop?

Nein. Den Bau eines Onlineshops fördern weder das BAFA in Deutschland noch die Arbeitslosenversicherung in der Schweiz. Beide unterstützen etwas anderes.

Deutschland: Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) bezuschusst Unternehmensberatungen für KMU mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland. Firmen mit Sitz in der Schweiz sind nicht antragsberechtigt. Der Zuschuss beträgt je nach Standort 50 oder 80 Prozent, gerechnet auf höchstens 3'500 Euro Beratungskosten. Anträge sind bis zum 31. Dezember 2026 möglich. Einen Anspruch auf den Zuschuss gibt es nicht.

Wichtig ist die Reihenfolge. Ihr Unternehmen stellt den Antrag online, bevor es einen Beratungsvertrag unterschreibt. Den Vertrag unterschreiben Sie erst, wenn das Informationsschreiben zu Ihrem Antrag vorliegt. Nach der Beratung bezahlen Sie die Rechnung vollständig per Überweisung und reichen den Verwendungsnachweis ein. Erst danach entscheidet das BAFA über den Zuschuss und zahlt ihn aus.

Die Beratung muss ein beim BAFA registriertes Unternehmen durchführen. Octospread selbst ist nicht beim BAFA registriert.

Schweiz: Die Arbeitslosenversicherung kann Arbeitslose in der Planungsphase einer Selbstständigkeit mit höchstens 90 besonderen Taggeldern unterstützen. Sie sind so hoch wie Ihr übliches Taggeld und werden an Ihren Anspruch angerechnet – es gibt also keinen Zusatzbetrag. Voraussetzung ist unter anderem, dass Sie unverschuldet arbeitslos und anspruchsberechtigt sind und ein Grobprojekt vorlegen. Wer die letzte Stelle gekündigt hat, um sich selbstständig zu machen, erhält diese Unterstützung nicht. Ob und wie viele Taggelder Sie erhalten, entscheidet die kantonale Amtsstelle im Einzelfall. Klären Sie das früh: Die Zahl der Taggelder ist durch Ihren Restanspruch begrenzt, und wer zusätzlich eine Bürgschaft beantragt, muss das Gesuch innerhalb der ersten 19 Wochen kontrollierter Arbeitslosigkeit einreichen. Wichtig für Ihren Shop: Sobald Kundinnen und Kunden darin bestellen können, ist die Planungsphase abgeschlossen, und es gibt keine Planungstaggelder mehr. Sprechen Sie deshalb vorab mit der kantonalen Fachstelle FSE darüber, wie weit Sie den Shop vorbereiten und wann Sie ihn freischalten dürfen.

Wir beraten Sie zu diesem Weg. Ob Sie Anspruch haben, klären Sie mit Ihrer RAV-Beratungsperson. Danach besprechen wir alles gemeinsam. Diese Beratung ist für Stellensuchende kostenlos und keine Leistung der Arbeitslosenversicherung.

Mehr dazu lesen Sie in unseren Beiträgen zur BAFA-Förderung und zur RAV-Unterstützung.

Stand: 23. September 2026. Quellen: BAFA-Förderrichtlinie «Förderung von Unternehmensberatungen für KMU» (Fassung vom 12. Dezember 2024) und Programmseite auf bafa.de, BAFA-Merkblatt Beratereigenschaft, Art. 71a–71d AVIG, Art. 95b–95d AVIV, Weisung AVIG AMM des SECO (arbeit.swiss).

Ihr nächster Schritt

Bevor Sie Geld in die Hand nehmen, klären wir gemeinsam, was in Ihrem Fall überhaupt Sinn ergibt. Kein Verkaufsgespräch – ein ehrliches Erstgespräch. Kostenlos.

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