RAV-Förderung Schweiz: Taggelder, Voraussetzungen und Fristen für die Selbstständigkeit
Aktualisiert: 30. Sept.
Aktualisiert im September 2026: Frühere Angaben zu Förderbeträgen haben wir korrigiert.
Sie sind beim RAV angemeldet und möchten sich selbstständig machen. Die Arbeitslosenversicherung (ALV) kann Sie dabei unterstützen, allerdings nicht mit einem festen Förderbetrag. Die ALV zahlt auch kein Startkapital. Hier lesen Sie, was tatsächlich gilt.
RAV-Förderung für die Selbstständigkeit: das Wichtigste in Kürze
Die ALV kann Sie in der Planungsphase mit höchstens 90 besonderen Taggeldern unterstützen. Das sind rund 18 Wochen.
Die Höhe entspricht Ihrem üblichen Taggeld. Die besonderen Taggelder werden an Ihren Taggeldanspruch angerechnet. Es gibt also kein zusätzliches Geld.
Möglich ist zudem eine Verlustrisikogarantie für eine Bürgschaft.
Ob und in welchem Umfang Sie unterstützt werden, entscheidet die kantonale Amtsstelle im Einzelfall.
Reichen Sie Ihr Gesuch früh ein: Wer zusätzlich eine Verlustrisikogarantie beantragt, muss es innerhalb der ersten 19 Wochen kontrollierter Arbeitslosigkeit einreichen, und die Zahl der Taggelder ist durch Ihren Restanspruch begrenzt. Sprechen Sie Ihre Pläne deshalb früh bei Ihrer RAV-Beratungsperson an.
Was die RAV-Förderung umfasst: Taggelder und Verlustrisikogarantie
Was oft RAV-Förderung genannt wird, ist die Förderung der selbstständigen Erwerbstätigkeit (FSE). Sie hat zwei Teile.
Besondere Taggelder in der Planungsphase. Bewilligt die kantonale Amtsstelle Ihr Gesuch, können Sie während der Planungsphase höchstens 90 Taggelder pro Rahmenfrist beziehen, in der Höhe Ihres üblichen Taggelds. Die Rahmenfrist ist der Zeitraum, in dem Sie Taggelder beziehen können. In der bewilligten Planungsphase sind Sie von der Stellensuche und den Kontrollpflichten gegenüber dem RAV befreit. Ob und wie viele Taggelder Sie erhalten, entscheidet die kantonale Amtsstelle im Einzelfall. Einen generellen Anspruch auf alle 90 gibt es nicht.
Verlustrisikogarantie. Bürgt eine vom Bund anerkannte Bürgschaftsorganisation für Ihr Vorhaben, kann die ALV 20 Prozent des Verlustrisikos dieser Bürgschaft übernehmen. Die Bürgschaft kann höchstens CHF 1 Mio. betragen. Kommt es zum Verlust, wird der bezahlte Betrag von Ihrem Taggeldanspruch abgezogen.
Nehmen Sie nach der Planungsphase die selbstständige Tätigkeit auf, verlängert sich Ihre Rahmenfrist um zwei Jahre. Geben Sie die Selbstständigkeit später definitiv auf, können Sie Ihre restlichen Taggelder noch beziehen. Fehlen nach dem Start nur Aufträge, zahlt die ALV nichts.
Voraussetzungen für ein Gesuch
Ein Gesuch ist möglich, wenn Sie
ohne eigenes Verschulden arbeitslos sind,
beim RAV angemeldet und anspruchsberechtigt sind,
mindestens 20 Jahre alt sind und
ein Grobprojekt für eine wirtschaftlich tragfähige und dauerhafte selbstständige Tätigkeit vorlegen.
Auch wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, entscheidet die Amtsstelle im Einzelfall.
Wer die letzte Stelle gekündigt hat, um sich selbstständig zu machen, erhält keine FSE-Unterstützung, also weder besondere Taggelder noch eine Verlustrisikogarantie. Gefördert wird nur die Planungs- und Vorbereitungsphase. Die ALV unterstützt grundsätzlich weder die Startphase noch die Übernahme einer bestehenden Firma.
Fristen: Warum Sie früh mit dem RAV sprechen sollten
Taggelder und Verlustrisikogarantie: Gesuch innerhalb der ersten 19 Wochen kontrollierter Arbeitslosigkeit.
Nur Verlustrisikogarantie: innerhalb der ersten 35 Wochen kontrollierter Arbeitslosigkeit.
Nur Taggelder: Das SECO empfiehlt, das Gesuch spätestens 22 Wochen vor Ablauf der Rahmenfrist einzureichen.
Wie diese Wochen in Ihrem Fall gezählt werden, sagt Ihnen Ihre RAV-Beratungsperson. Die kantonale Amtsstelle entscheidet innerhalb von vier Wochen über Ihr Gesuch.
Was die Arbeitslosenversicherung nicht bezahlt
Kein Startkapital, keine Darlehen. Die ALV finanziert weder Investitionen noch Wareneinkauf noch Gründungs- und Betriebskosten.
Keine Rechnungen für Ihren Auftritt. Website, Onlineshop, Werbung oder Agenturleistungen für Ihr Unternehmen sind Gründungs- und Betriebskosten. Diese tragen Sie selbst.
Darlehen kommen von anderen Stellen
Darlehen kommen, wenn überhaupt, von anderen Stellen. Zwei Beispiele:
Mikrokredit: Die kantonale Amtsstelle kann Sie einem Mikrokreditinstitut vorschlagen. Dann übernimmt die ALV die Kosten für die Prüfung Ihres Dossiers und die Honorare für die Projektbetreuung. Das Institut vergibt den Kredit, nicht die ALV.
Region Basel: Die Stiftung Arbeitsrappen vergibt zinsfreie Darlehen an arbeitslose oder von Erwerbslosigkeit bedrohte Personen, die ein Unternehmen aufbauen. Das ist ein rückzahlbares Darlehen einer Stiftung, keine Leistung des RAV.
Kurse und Coachings: nur mit Bewilligung
Vor oder während der Planungsphase kann die zuständige Amtsstelle Kurse oder Coachings bewilligen, wenn sie direkt mit Ihrer geplanten Selbstständigkeit zusammenhängen. Die ALV übernimmt die Kosten für Kurse oder Coachings nur, wenn die Amtsstelle die Massnahme vorher bewilligt hat; das Gesuch muss mindestens 10 Tage vor Beginn eingereicht sein. Frei gewählte private Beratung bezahlen Sie selbst, die ALV erstattet sie nicht. Das gilt auch für die kostenpflichtigen Leistungen von Octospread. In der Regel weist das RAV zuerst die Kurse des Kantons zu.
Die Angebote unterscheiden sich je nach Kanton:
Zürich: Bei der Fachstelle Selbständigkeit des Amts für Arbeit können Sie Kurse oder Coachings beantragen. Eine Startfinanzierung gibt es dort nicht.
Aargau: Sie erarbeiten Ihr Geschäftskonzept im Förderprogramm des IFJ (Institut für Jungunternehmer und Jungunternehmerinnen), das der Kanton dafür vorsieht.
St. Gallen: Vor oder während der Planungsphase können Kurse und Coachings bewilligt werden, die Ihre Eignung und die Chancen des Projekts klären und Sie fachlich begleiten.
Welche Angebote in Ihrem Kanton gelten, klären Sie mit Ihrer RAV-Beratungsperson.
So bereiten Sie Ihr Grobprojekt vor
Das Grobprojekt ist das Kernstück Ihres Gesuchs. Es beschreibt Angebot, Absatzmarkt, Kundenkreis, Kosten und Finanzierung. Dazu kommen Angaben zu Ihren beruflichen Kenntnissen und ein Nachweis von Kenntnissen in der Geschäftsführung, etwa eine Kursbestätigung.
Diese Fragen helfen:
Angebot: Was verkaufen Sie, an wen, zu welchem Preis? In zwei Sätzen.
Kundenkreis: Wer kauft konkret? Und wo sucht diese Kundschaft: auf Google, Instagram, LinkedIn oder über Empfehlungen?
Absatzmarkt: Wo verkaufen Sie, regional oder online? Wer bietet dasselbe schon an, und was machen Sie anders?
Kosten: Was fällt vor dem ersten Umsatz an, inklusive Website, Onlineshop und Werbung?
Finanzierung: Womit decken Sie Kosten und Lebensunterhalt, bis das Geschäft trägt?
Bei den Fragen rund um Ihren Online-Auftritt unterstützen wir Sie. Wir schauen mit Ihnen an, wie Ihre Mitbewerber online auftreten, welche Kanäle für Ihren Kundenkreis zählen und was eine Website oder ein Shop realistisch kostet. Haben Sie bereits einen Auftritt, zeigt eine Website-Analyse, was sich verbessern lässt. Gehört ein Onlineshop zu Ihrer Gründung, rechnet unser Ratgeber Shop erstellen lassen durch, was der Aufbau kostet. Website-Analyse und Shop-Aufbau sind kostenpflichtige Leistungen von Octospread; die Arbeitslosenversicherung erstattet sie nicht. Und: Sobald Kundinnen und Kunden in Ihrem Shop bestellen können, ist die Planungsphase abgeschlossen, und es gibt keine Planungstaggelder mehr. Bereiten Sie Website oder Shop deshalb nur vor und klären Sie mit der kantonalen Fachstelle FSE, wann Sie sie freischalten dürfen.
Unsere Rolle: So arbeiten wir mit Ihnen
Wir beraten Gründerinnen und Gründer rund um die Unterstützung durch die Arbeitslosenversicherung. Ihren Anspruch klären Sie selbst mit Ihrer RAV-Beratungsperson. Danach besprechen wir alles Weitere gemeinsam mit Ihnen.
Damit es keine Missverständnisse gibt:
Wir stellen keine Gesuche in Ihrem Namen. Über Taggelder und Garantien entscheidet die kantonale Amtsstelle.
Wir gehören nicht zu den Kurs- und Coachinganbietern, die das RAV oder der Kanton zuweist. Unsere Beratung rund um die RAV-Unterstützung ist für Stellensuchende kostenlos.
Wir versprechen weder eine Förderung noch einen Betrag.
Wer die Regeln zusätzlich schriftlich zum Nachlesen möchte, findet sie kompakt in unserem D-A-CH-Förderungs-Guide 2026, mit Schritt-für-Schritt-Ablauf und Checkliste. Der Guide ist ein freiwilliges, kostenpflichtiges Zusatzangebot und keine Voraussetzung für unsere Beratung.
Häufige Stolperfallen
Frist verpasst: Wer Taggelder und eine Verlustrisikogarantie beantragt, muss das Gesuch innerhalb der ersten 19 Wochen kontrollierter Arbeitslosigkeit einreichen. Die übrigen Fristen stehen im Abschnitt «Fristen».
Selbst gekündigt, um zu gründen: Dann ist die FSE-Unterstützung ausgeschlossen.
Taggelder als Zusatzgeld eingeplant: Sie werden an Ihren Anspruch angerechnet.
Grobprojekt ohne Zahlen: Fehlen Kosten und Finanzierung, ist das Gesuch unvollständig.
Nächster Schritt
Schreiben Sie uns kurz, in welchem Kanton Sie wohnen, wie weit Ihre Idee ist und ob Sie schon mit Ihrer RAV-Beratungsperson gesprochen haben. Kontakt aufnehmen
Stand: September 2026
Quellen
Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung (AVIG), Art. 71a–71d
SECO: Weisung AVIG Arbeitsmarktliche Massnahmen, Stand 1. Juni 2026 (PDF)
Kanton Aargau: Merkblatt Förderung der selbstständigen Erwerbstätigkeit (PDF)
Kanton St. Gallen: Merkblatt Förderung der selbstständigen Erwerbstätigkeit (PDF)
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder Finanzberatung. Massgebend sind AVIG, AVIV, die Weisungen des SECO und der Entscheid der zuständigen kantonalen Amtsstelle. Ihren persönlichen Anspruch klären Sie mit Ihrer RAV-Beratungsperson.

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