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BAFA-Beratungsförderung 2026: Was gefördert wird und wie der Antrag läuft

20. Mai
5 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 30. Sept.

Sie möchten Ihr Unternehmen digital besser aufstellen und fragen sich, ob der Staat einen Teil der Beratungskosten übernimmt? Für KMU in Deutschland gibt es das Bundesprogramm «Förderung von Unternehmensberatungen für KMU». Umgesetzt wird es vom BAFA, finanziert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und vom Europäischen Sozialfonds Plus. Hier die Regeln dieser BAFA-Förderung für 2026 im Überblick: was gefördert wird, wie hoch der Zuschuss ist und wie der Antrag läuft.

Was gefördert wird und was nicht

Gefördert wird eine Einzelberatung nur für Ihr Unternehmen, die ein Konzept erarbeitet. Das BAFA nennt das «konzeptionelle Beratung». Am Ende müssen Handlungsempfehlungen für Ihren Betrieb stehen, mit konkreten Anleitungen zur Umsetzung.

Bei digitalen Themen wie Onlineshop oder Marketing heisst das: Förderfähig ist höchstens die konzeptionelle Beratung, nie der Aufbau. Eine verbindliche Zusage vor dem Antrag gibt es nicht. Das BAFA entscheidet erst, wenn es Ihren Verwendungsnachweis geprüft hat, also die Unterlagen, die Sie nach der Beratung einreichen.

Nicht gefördert werden:

  • Umsetzung, also das Erstellen einer Website, einer Landingpage oder eines Onlineshops

  • eine reine Analyse, die nur Schwachstellen benennt

  • Beratungen, die Vermittlung enthalten oder auf den Kauf von Leistungen des Beratungsunternehmens abzielen

  • Seminare, Workshops und Gruppenveranstaltungen

  • Beratungen, die überwiegend Rechts-, Versicherungs- oder Steuerfragen, Gutachten oder Fördermittel betreffen

Wie hoch der Zuschuss ist

Pro Beratung sind höchstens 3'500 Euro Beratungskosten förderfähig, inklusive Auslagen und Reisekosten. Der Fördersatz richtet sich nach dem Standort der beratenen Betriebsstätte, nicht nach dem Alter Ihres Unternehmens:

  • Alte Bundesländer ohne die Regionen Lüneburg und Trier, dazu Berlin und die Region Leipzig: 50 Prozent, höchstens 1'750 Euro

  • Neue Bundesländer (ohne Berlin und Region Leipzig) sowie die Regionen Lüneburg und Trier: 80 Prozent, höchstens 2'800 Euro

Höhere Kosten sind erlaubt, den Betrag über 3'500 Euro tragen Sie aber selbst. Zur Umsatzsteuer: Wer die Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen kann, erhält darauf keinen Zuschuss. Bei Unternehmen ohne Vorsteuerabzug berechnet das BAFA den Zuschuss seit dem 15. November 2025 auf den bezahlten Brutto-Rechnungsbetrag.

Weitere Grenzen:

  • Eine Beratung dauert höchstens fünf Tage à acht Stunden, also 40 Stunden, ohne Reisezeit, Pausen und Berichterstellung. Längere Beratungen werden gar nicht gefördert.

  • Pro Unternehmen sind während der Laufzeit der Richtlinie höchstens fünf Beratungen förderbar, davon höchstens zwei pro Jahr.

  • Der Zuschuss zählt als sogenannte De-minimis-Beihilfe. Für solche Beihilfen gilt eine Obergrenze: Alle De-minimis-Beihilfen Ihres Unternehmens dürfen in drei Jahren zusammen 300'000 Euro nicht übersteigen.

Wer antragsberechtigt ist

Rechtlich selbständige KMU der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe mit:

  • Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland

  • weniger als 250 Beschäftigten

  • höchstens 50 Mio. Euro Umsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme

Ausgeschlossen sind unter anderem Unternehmen, die selbst beratend oder schulend tätig sind, sowie gemeinnützige Unternehmen, Vereine und Stiftungen.

Wichtig für Leserinnen und Leser ausserhalb Deutschlands: Die Förderrichtlinie verlangt Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland. Ein Unternehmen mit Sitz in der Schweiz, in Österreich oder in Argentinien ist deshalb nicht antragsberechtigt. Der BAFA-Flyer erwähnt zusätzlich Zweigniederlassungen in Deutschland. Ob das in Ihrem Fall genügt, klären Sie vorab schriftlich mit einer Leitstelle oder dem BAFA. Leitstellen sind die Stellen, über die Anträge und Nachweise an das BAFA gehen.

Junge Unternehmen erhalten keinen höheren Fördersatz. Wer bei Antragstellung im ersten Jahr nach der Gründung ist, muss ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen. Das Gespräch findet frühestens drei Monate vor dem Antrag statt, spätestens vor Einreichung des Verwendungsnachweises. Die Bestätigung reichen Sie mit dem Verwendungsnachweis ein. Als Gründungsdatum gilt die Gewerbeanmeldung, der Handelsregistereintrag oder bei Freiberuflerinnen und Freiberuflern die Anmeldung beim Finanzamt.

Wer beraten darf

Die Beratung muss ein beim BAFA registriertes und freigeschaltetes Beratungsunternehmen erbringen, das mehr als 50 Prozent seines Umsatzes mit Unternehmensberatung erzielt. Beraten dürfen nur Inhaberin oder Inhaber, Geschäftsführung oder namentlich gemeldete Angestellte dieses Unternehmens. Freie Mitarbeitende können nicht für ein anderes Beratungsunternehmen beraten. Wer frei arbeitet, muss selbst beim BAFA registriert sein und auf eigene Rechnung beraten. Den Beratungsbericht verfasst und unterschreibt die Person, die beraten hat.

Laut BAFA darf kein Beratungsunternehmen eine Förderung zusichern.

Antrag und Ablauf Schritt für Schritt

  1. Sie wählen ein registriertes Beratungsunternehmen und klären das Thema. Einen Vertrag unterschreiben Sie noch nicht.

  2. Sie oder eine bevollmächtigte Person stellen den Antrag online über die Antragsplattform des BAFA, gerichtet an eine frei wählbare Leitstelle.

  3. Leitstelle und BAFA prüfen die formalen Voraussetzungen und ob das Beratungsunternehmen registriert ist.

  4. Sie erhalten ein unverbindliches Informationsschreiben. Das ist keine Förderzusage.

  5. Erst jetzt unterschreiben Sie den Beratungsvertrag. Schon die Unterschrift gilt als Beginn der Beratung.

  6. Die Beratung findet statt. Den Beratungsbericht unterschreiben beide Seiten.

  7. Sie bezahlen die Rechnung vollständig per Überweisung, inklusive Umsatzsteuer.

  8. Spätestens sechs Monate nach dem Informationsschreiben reichen Sie online den Verwendungsnachweis ein, unter anderem mit Beratungsbericht, Rechnung und Kontoauszug.

  9. Die Leitstelle prüft Ihre Unterlagen und gibt dem BAFA eine Stellungnahme ab. Danach entscheidet das BAFA und zahlt den Zuschuss an Ihr Unternehmen aus.

Der Zuschuss ist eine Erstattung im Nachhinein, keine Vorauszahlung. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Das BAFA entscheidet im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Frist: Anträge bis 31. Dezember 2026

Die aktuelle Förderrichtlinie gilt für Anträge, die spätestens am 31. Dezember 2026 gestellt werden. Stand 23. September 2026 hat das BAFA auf seiner Website keinen Antragsstopp veröffentlicht. Ein Nachfolgeprogramm ab 2027 ist bisher nicht offiziell angekündigt.

Häufige Fehler

  • Vertrag zu früh unterschreiben: Wer vor dem Informationsschreiben unterschreibt, schliesst die Förderung aus.

  • Nicht registrierte Beratung: Berät ein nicht registriertes Beratungsunternehmen oder eine freie Mitarbeiterin bzw. ein freier Mitarbeiter eines anderen Beratungsunternehmens, gibt es keinen Zuschuss.

  • Bar bezahlen oder verrechnen: Dann gibt es keinen Zuschuss.

  • Rabatte und Kostenübernahmen: Das Honorar darf weder vom Beratungsunternehmen noch von Dritten mit geschäftlichem Interesse bezahlt, vorfinanziert, übernommen oder verrechnet werden. Rabatte werden von den förderfähigen Kosten abgezogen.

  • Frist verpassen: Der Verwendungsnachweis muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Informationsschreiben eingereicht sein.

Welche Rolle Octospread spielt

Octospread ist nicht beim BAFA registriert und führt deshalb selbst keine BAFA-geförderte Beratung durch. Für geförderte Beratungen arbeiten wir mit einem beim BAFA registrierten Beratungsunternehmen zusammen und stellen auf Wunsch den Kontakt her. Sie können aber auch jedes andere beim BAFA registrierte Beratungsunternehmen wählen. Lassen Sie sich die Registrierung vom Beratungsunternehmen selbst bestätigen. Die geförderte Beratung führt dieses Unternehmen mit eigenen Beraterinnen und Beratern durch und rechnet direkt mit Ihnen ab. Auch den Beratungsbericht erhalten Sie von dort. Ob Ihr Unternehmen antragsberechtigt ist, prüfen Leitstelle und BAFA.

Unsere eigenen Leistungen, zum Beispiel Website-Analyse, Shop-Analyse, Social-Media-Profilanalyse oder Shop-Aufbau, sind nicht Teil der geförderten Beratung. Das BAFA bezuschusst sie nicht.

Das Honorar für die geförderte Beratung zahlen Sie vollständig an das Beratungsunternehmen. Octospread übernimmt, verrechnet oder finanziert dieses Honorar nicht vor, auch nicht über Rabatte auf Website- oder Marketingpakete. Unsere Leistungen sind keine Voraussetzung für eine geförderte Beratung.

Lieber alles kompakt zum Nachlesen? Unser D-A-CH-Förderungs-Guide 2026 fasst die Förderungen für die Schweiz, Deutschland und Österreich zusammen, darunter die BAFA-Beratungsförderung und die RAV-Unterstützung, mit Schritt-für-Schritt-Ablauf, Checkliste und Beispielrechnungen. Der Guide ist eine eigene, kostenpflichtige Leistung von Octospread. Er ist keine Förderzusage, nicht Teil der geförderten Beratung und wird vom BAFA nicht bezuschusst.

Nächster Schritt

Schreiben Sie uns kurz, welche digitale Frage Sie beschäftigt. Wir melden uns bei Ihnen. Über den Zuschuss entscheidet allein das BAFA.

Stand: September 2026

Quellen

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder Förderberatung. Massgebend sind die aktuellen Unterlagen des BAFA.

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