Website mit KI erstellt – und jetzt? Was die KI nicht für Sie erledigt
Ihre Website stand in 20 Minuten. Warum meldet sich trotzdem niemand?
Logo da. Texte da. Bilder da. Seit drei Wochen ist die Seite online, und das Postfach bleibt leer. Oder es sieht nur so aus.
Das liegt selten an der KI. Und meist auch nicht an Ihrem Angebot. Die KI hat geliefert, wofür sie gebaut ist: den Rohbau. Wer eine Website mit KI erstellen will, findet vor allem Anleitungen und Testlisten. Die meisten enden beim Veröffentlichen. Erfahrungsberichte gibt es einige, einen Selbsttest für die Zeit danach kaum. Dieser Beitrag beginnt dort.
Der Selbsttest unten zeigt in rund 15 Minuten, was fehlt. Wer noch plant, nutzt ihn als Bauplan.
Website mit KI erstellen: Was die KI richtig gut kann
Das Grundgerüst steht in Minuten. Design und Seitenaufbau kommen fast auf Knopfdruck.
Das leere Blatt ist weg. Erste Texte und Bilder liegen als Entwurf bereit.
Code brauchen Sie keinen. Wer tippen kann, kann loslegen.
Bei Wix etwa beantworten Sie im Chat ein paar Fragen, und der KI-Website-Builder erstellt daraus Design und erste Inhalte.
Die KI baut den Rohbau. Über den Erfolg entscheidet die Arbeit danach.
Was die KI nicht für Sie erledigt: Ihr 15-Minuten-Selbsttest
Meldet sich niemand, gibt es drei Möglichkeiten. Es kommt niemand. Es kommt jemand und geht wieder. Oder die Anfrage erreicht Sie nie. Welcher Fall zutrifft, zeigt oft schon eine Besucherstatistik: Kaum Besuche? Dann zählt vor allem Test 1. Besuche ohne Anfragen? Dann die Tests 2 bis 5.
Der Test folgt dem Weg einer Besucherin, die Sie nicht kennt. Ein KI-Website-Check ohne Tool, eine Minute pro Frage. Notieren Sie die Nummer jedes Nein. Unklares zählt als Nein. Die Beispiele sind erfunden.
Test 1: Werden Sie bei Google, Bing und ChatGPT gefunden?
Google zeigt nur, was es kennt. Neue Seiten müssen erst in den Index, das Verzeichnis der Suchmaschine. Das kann laut Google Tage bis Wochen dauern und ist nicht garantiert. Für die SEO einer KI-Website gelten bei Google keine Sonderregeln, auch nicht für die KI-Übersichten (in der Schweiz seit März 2025): Diese verlinken nur Seiten aus dem Index. Copilot sucht über Bing. ChatGPT und Perplexity schicken eigene Suchroboter los.
1. Suchprobe: Tippen Sie bei Google und Bing «site:ihre-domain.ch» ins Suchfeld. Erscheinen Ihre wichtigsten Seiten, und nennen die Titel Ihr Angebot statt nur «Home»? Laut Google zeigt die Abfrage allerdings nicht immer alle indexierten Seiten, Gewissheit gibt die Search Console.
2. Angemeldet: Ist Ihre Sitemap in der Google Search Console und den Bing Webmaster Tools eingereicht? Beide zeigen kostenlos, ob und wie Ihre Seiten erscheinen.
3. Kundenfrage: Suchen Sie wie Ihre Kundinnen und Kunden, etwa «Fusspflege Thun» bei Google und Google Maps oder als Frage bei ChatGPT, Copilot und Perplexity. Kommen Sie vor, und stimmt, was dort steht? Für die Karte hilft laut Google ein vollständiges Unternehmensprofil.
Erst seit Tagen online? Dann werten Sie 1 und 3 später.
Test 2: Klingt Ihre Website nach Ihnen oder nach allen?
Die KI schreibt das Wahrscheinliche. Was Sie unterscheidet, wissen nur Sie. Darum kann ein Entwurf klingen wie der Ihrer Mitbewerber. Google fragt ausdrücklich nach Erfahrung aus erster Hand und danach, wer dahintersteht.
4. Austauschbarkeit: Ersetzen Sie auf der Startseite gedanklich Ihren Firmennamen durch den eines Mitbewerbers. Wird dann mindestens ein Satz falsch?
5. Erster Blick: Öffnen Sie die Startseite auf dem Handy. Steht ohne Scrollen da, was Sie anbieten, für wen und wo? Noch ehrlicher antwortet jemand, der Sie nicht kennt.
6. Nächster Schritt: Zeigt jede wichtige Seite klar, was man als Nächstes tun kann, etwa «Termin buchen» oder «Offerte anfragen»?
«Massgeschneiderte Lösungen mit Leidenschaft» passt auf jede Firma. «Badumbau im Zürcher Oberland, Fixpreis nach Besichtigung» nur auf eine.
Test 3: Stimmt alles, was dort über Sie steht?
Woher soll die KI wissen, seit wann Sie im Geschäft sind? KI-Modelle sagen laut Google wahrscheinliche Wortfolgen voraus, statt Fakten abzurufen. Darum rät Google, KI-Inhalte vor dem Veröffentlichen von Hand zu prüfen. Erfundene Jahreszahlen oder Kundenstimmen können als irreführende Angaben im Sinne des UWG gelten.
Beispiel: Ein Physiotherapeut in Winterthur liest auf seiner neuen Startseite «über 15 Jahre Erfahrung». Er arbeitet seit acht Jahren. Geschrieben hat das die KI. Geradestehen muss er.
7. Belegbar: Können Sie jede Zahl, Auszeichnung und Kundenstimme belegen?
8. Keine Platzhalter: Sind Blindtext, «Ihr Slogan hier» und «Musterstrasse 12» verschwunden? Suchen Sie am Computer auf jeder Seite mit Ctrl+F (Mac: cmd+F) nach «Lorem», «Muster» und eckigen Klammern.
9. Echtes Gesicht: Zeigt mindestens ein echtes Foto Sie, Ihr Team oder Ihre Arbeit?
Ein KI-Teamfoto fällt spätestens beim ersten Termin auf.
Test 4: Passen Impressum, Datenschutz und Schreibweise zur Schweiz?
Euro-Beträge und das scharfe S fallen in der Schweiz sofort auf. Zwei Treuhänderinnen in Luzern erklären auf ihrer Website die Steuererklärung, mit Rechenbeispielen in Euro. Die Kundschaft stutzt.
Bei Impressum und Datenschutz hilft der Baukasten mit Werkzeugen. Verantwortlich bleiben trotzdem Sie.
10. Schreibweise: Schreibt Ihre Website durchgehend für Ihren Markt, in der Schweiz also mit Franken, Schweizer Begriffen wie «Offerte» und einheitlicher Anrede? Suchen Sie nach «€», und prüfen Sie «gross» oder «Strasse» auf das scharfe S.
11. Impressum: Nennt Ihr Impressum Ihren vollen Namen oder, falls eingetragen, den Firmennamen wie im Handelsregister, dazu Postadresse und E-Mail-Adresse? Pflicht ist das für alle, die über ihre Website Waren oder Dienstleistungen anbieten. Ein Kontaktformular allein genügt nicht.
12. Datenschutzerklärung: Ist sie von jeder Seite aus erreichbar, und nennt sie die Dienste, die Ihre Seite nutzt, etwa Formular, Karte, Online-Buchung oder Statistik? Das gilt nach dem revidierten Datenschutzgesetz (seit 1. September 2023) schon für ein Kontaktformular. Zweck und Datenflüsse ins Ausland prüfen Sie danach in Ruhe.
Bei Kundinnen und Kunden in Deutschland oder Österreich lohnt ein Blick auf die dortigen Impressumsregeln (§ 5 DDG, § 5 ECG). Die DSGVO kann gelten, wenn Sie Menschen in der EU gezielt ansprechen oder ihr Surfverhalten auswerten.
Test 5: Kommt eine Anfrage an, und haben Sie alle Schlüssel?
Die Anfrage kommt an. Nur nicht bei Ihnen. Eine Schreinerin und ihr Geschäftspartner im Emmental wundern sich drei Monate lang über das stille Formular. Die Anfragen landen bei der alten E-Mail-Adresse, mit der er einmal das Baukasten-Konto eröffnet hat. Dort schaut niemand nach. Die KI hat nichts falsch gemacht.
13. Testanfrage: Senden Sie vom Handy eine Anfrage über Ihr Formular oder Ihr Buchungstool. Kommt sie im richtigen Postfach an, nicht im Spam?
14. Antippen statt abtippen: Lassen sich Telefonnummer und E-Mail-Adresse auf dem Handy direkt antippen?
15. Schlüssel: Laufen Domain und Baukasten-Konto auf Sie oder Ihre Firma, mit einer Geschäfts-E-Mail, die Sie auch lesen? Und haben Sie die Zugangsdaten selbst? Auf wen alles läuft, zeigt oft schon die letzte Rechnung.
Bei Wix etwa gehören Ihnen laut Anbieter die Inhalte, die Website läuft aber nur auf dessen Servern. Ein Wechsel heisst deshalb meist Neuaufbau. Für die meisten passt das, wissen sollten Sie es trotzdem.
Wie viele Nein haben Sie gezählt?
Null bis zwei: eine solide Basis.
Drei bis sechs: Das meiste beheben Sie selbst, die Fragen 8, 13 und 14 oft in Minuten.
Sieben oder mehr: Dann liegt der Hebel meist nicht in einer neuen Website, sondern in der Arbeit danach. Bevor Sie neu bauen oder eine KI-Website erstellen lassen, klären Sie, wo es hakt. Ein zweiter Rohbau löst das nicht.
Egal, wie viele: Beginnen Sie mit Frage 13, dann 11 und 12, denn sie kosten sofort Anfragen oder sind meist Pflicht. Den Rest arbeiten Sie ab Test 1 durch. Wer nicht gefunden wird, braucht keinen besseren Button.
Vertiefen lässt sich Test 1 im Beitrag «Website-Audit 2026», Test 2 im Beitrag zur Conversion-Optimierung Ihrer Website.
Ihr nächster Schritt
Manches sieht man von innen kaum, etwa ob Fremde Ihr Angebot auf Anhieb verstehen. Da hilft ein Blick von aussen.
Diesen Blick liefert unsere Website-Analyse: Für CHF 890.– prüfen wir Ihre Website mit den Augen einer Besucherin, die Sie nicht kennt, von der Positionierung bis zur Auffindbarkeit bei Google und Bing. Unsere eigene Website läuft übrigens auf Wix, und auch unsere Analysen erstellen wir KI-gestützt: Jede wird vor dem Versand persönlich geprüft.
Die Analyse mit priorisiertem Massnahmenplan liegt in der Regel innerhalb von 36 Stunden nach Zahlungseingang vor, als PDF per E-Mail und im Kundenkonto. Gedruckt folgt sie per Post. Danach lädt Sie Franz Capaul, der Inhaber von Octospread, zu einem kostenlosen Beratungsgespräch ein. Die Umsetzung ist nicht im Preis enthalten, auf Wunsch übernehmen wir sie separat. Rechtsberatung gehört nicht dazu, und Rankings oder Anfragen verspricht die Analyse nicht.
Wer seine Website analysieren lassen möchte, bucht direkt online. Fragen vorab klären wir gern über das Kontaktformular.
Eine professionelle Homepage mit KI erstellen? Das geht. Professionell wird sie durch die Arbeit danach.
Häufige Fragen zur Website mit KI
Erkennt Google KI-Texte, und werden sie abgestraft?
Nicht allein deshalb, weil eine KI sie geschrieben hat. Google bewertet laut eigenen Angaben die Qualität, egal wie ein Inhalt entstanden ist. Gegen die Spam-Richtlinien verstösst, wer massenhaft Seiten ohne Mehrwert erzeugt, um Rankings zu beeinflussen. Einen Bonus für KI-Texte gibt es aber auch nicht.
Wie werde ich bei ChatGPT und Perplexity gefunden?
Garantien gibt es keine. Beide müssen Ihre Website aber lesen dürfen. Das regelt eine kleine Textdatei: Tippen Sie «ihre-domain.ch/robots.txt» in den Browser. Steht dort unter «OAI-SearchBot» (OpenAI) oder «PerplexityBot» die Zeile «Disallow: /», ist Ihre Website für die jeweilige Suche gesperrt.
Quellen (Stand: Oktober 2026)
Fedlex: Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), Art. 3 · Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG)
KMU-Portal des Bundes: Die Gesetze der Schweiz und der EU · EU-Regelung zum Datenschutz
EDÖB: Mitteilung zum aktualisierten Cookie-Leitfaden V1.1, mit Link zum Leitfaden
Deutschland, Österreich und EU: § 5 DDG · § 5 ECG · DSGVO, Art. 3
Google Search Central: KI-generierte Inhalte auf Ihrer Website (englische Fassung, Stand 01.10.2026) · Blog zu KI-Inhalten vom 08.02.2023 · Spam-Richtlinien · Hilfreiche, zuverlässige Inhalte · KI-Funktionen und Ihre Website · Technische Anforderungen · Erneutes Crawlen beantragen · Suchoperator site:
Google: KI-Übersichten in weiteren Ländern Europas, Blog vom 25.03.2025 · Informationen zur Search Console · Ranking in lokalen Suchergebnissen verbessern
Microsoft: Bing Webmaster Guidelines · Bing Webmaster Tools: Erste Schritte · Copilot und Websuche, Microsoft Learn
OpenAI: Overview of OpenAI Crawlers
Perplexity: Perplexity Crawlers
Wix Help Center: Eine KI-generierte Website erstellen · Website exportieren oder an anderer Stelle einbetten
Die Rechtshinweise in diesem Beitrag sind allgemeine Information, keine Rechtsberatung (Stand: Oktober 2026). Massgebend sind die Gesetzestexte und im Streitfall die Entscheide der zuständigen Behörden und Gerichte. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich an eine Fachperson.

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